KI-gestützte Lieferantenvertrag-Prüfung
Dieses System demonstriert, wie Künstliche Intelligenz Lieferantenverträge automatisch auf AGB, Compliance, Haftung, Zahlungsziele und Pönalklauseln prüft – und sie direkt mit Ihren Einkaufsrichtlinien abgleicht.
Rahmenliefervertrag RLV-2024-0047
TechSupply GmbH · Eingereicht von: M. Gruber (Einkauf) · 03.06.2026 · Vertragswert: ~2,4 Mio. € p.a.
| Prüfbereich | Klausel im Vertrag | Ihre Einkaufsrichtlinie | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Haftung § 8 Abs. 1 |
„Nach gesetzlichen Bestimmungen" = unbegrenzt | Max. Haftung = Auftragswert (2,4 Mio. €) | 🔴 Kritisch |
| Zahlungsziel § 5 Abs. 1 |
90 Tage netto | Max. 30 Tage netto | 🔴 Kritisch |
| Pönale Lieferverzug § 9 Abs. 1 |
Vertragsstrafen ausgeschlossen | Mind. 0,5 % des Auftragsw. / Werktag | 🔴 Kritisch |
| Compliance – LkSG § 13 |
Nicht vereinbart | Pflichtbestandteil (gesetzlich) | 🔴 Kritisch |
| SLA Qualitätsmängel § 9 Abs. 2 |
500 € Pauschale pro Vorfall | 2 % des Auftragswerts pro Vorfall | 🟠 Abweichung |
| Kündigungsrecht SLA § 10 Abs. 1 |
3x Abmahnung + 6 Monate Frist | 1x Abmahnung + max. 4 Wochen | 🟠 Abweichung |
| Anti-Korruption § 14 |
Nicht vereinbart | Pflichtbestandteil | 🟠 Abweichung |
| DSGVO / Datenschutz § 12 |
DSGVO-Einhaltung zugesichert | Pflichtbestandteil | 🟢 Konform |
| Gerichtsstand / Recht § 15 |
München, deutsches Recht | Deutsches Recht, Ort Auftraggeber | 🟢 Konform |
| SLA-Tatbestand | Vertragsregelung | Ihre Richtlinie | Delta | Status |
|---|---|---|---|---|
| Lieferverzug (pro Werktag) | Keine Pönale vereinbart | Min. 0,5 % Auftragswert | – 100 % | 🔴 Kritisch |
| Qualitätsmangel (pro Vorfall) | 500 € pauschal | 2 % Auftragswert = 48.000 € | – 98,9 % | 🔴 Kritisch |
| Nachlieferfrist Verzug | 30 Werktage Nachfrist | Max. 10 Werktage | + 20 Tage | 🟠 Abweichung |
| Kündigung bei SLA-Verletzung | 3x Abmahnung + 6 Monate | 1x Abmahnung + 4 Wochen | + 5 Monate | 🟠 Abweichung |
| Skonto bei Früherz. | Kein Skonto gewährt | Mind. 2% bei 14 Tagen | – 2 % | 🔴 Kritisch |
- Ihre eigene Haftung als Auftraggeber ist ebenso nicht begrenzt
- Keine Klarheit über maximale Schadensersatzansprüche beider Seiten
- Rechtsunsicherheit bei Folgeschäden (entgangener Gewinn, Produktionsausfall)
- Ihre Einkaufsrichtlinie fordert eine klare Haftungsobergrenze = Auftragswert (2,4 Mio. €)
-
1Haftungsklausel nachverhandeln (§ 8)
Beidseitige Haftungsobergrenze = Auftragswert einfügen. Aktuell: unbegrenzt.Rechtsabteilung -
2Zahlungsziel auf 30 Tage reduzieren (§ 5)
Aktuell 90 Tage – Richtlinie fordert max. 30 Tage. Liquiditätsrisiko.Einkauf -
3Pönale für Lieferverzug ergänzen (§ 9)
Aktuell: Vertragsstrafen ausgeschlossen. Mind. 0,5 % / Werktag aufnehmen.Einkauf -
4LkSG-Klausel aufnehmen (§ 13)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – gesetzliche Pflicht, fehlt vollständig.Compliance
-
5Qualitätsmangel-Pönale anpassen (§ 9 Abs. 2)
500 € Pauschale → 2 % Auftragswert pro Vorfall (ca. 48.000 €).Einkauf -
6Kündigungsrecht bei SLA verschärfen (§ 10)
6 Monate + 3x Abmahnung → 4 Wochen + 1x Abmahnung.Rechtsabteilung -
7Anti-Korruptions-Klausel ergänzen (§ 14)
Standard-Compliance-Klausel gemäß Einkaufsrichtlinie Anhang B aufnehmen.Compliance
Der Rahmenliefervertrag RLV-2024-0047 (TechSupply GmbH) weist 4 kritische Abweichungen von Ihren Einkaufsrichtlinien auf. Eine Unterzeichnung in der vorliegenden Form wird nicht empfohlen.
Besonders kritisch: Die Haftungsklausel in § 8 enthält keine Obergrenze („nach gesetzlichen Bestimmungen"), das Zahlungsziel von 90 Tagen überschreitet Ihre Richtlinie um das Dreifache, und Vertragsstrafen für Lieferverzug sind vollständig ausgeschlossen. Zusätzlich fehlt die gesetzlich verpflichtende LkSG-Klausel.
Empfohlene Vorgehensweise: Übergabe an Rechtsabteilung und Einkauf zur Nachverhandlung der Punkte 1–7. Nach Anpassung erneute KI-Prüfung empfohlen. Ziel-Risiko-Score: unter 20 (freigabefähig).